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BRANDSCHUTZ

Brandschutzhelfer‒Ausbildung: Pflicht, Anzahl, Inhalte und Dauer im Überblick

Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss Brandschutzhelfer benennen und ausbilden lassen – so verlangen es das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1. Trotzdem kommt die Brandschutzhelfer-Ausbildung in vielen Unternehmen erst nach einem Vorfall auf den Tisch. Dabei ist der Aufwand überschaubar: rund zwei Stunden, ein Theorieteil, eine praktische Löschübung – und Ihr Betrieb ist im Ernstfall handlungsfähig.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wer verpflichtet ist, wie viele Brandschutzhelfer Sie brauchen, was die Ausbildung nach DGUV Information 205-023 beinhaltet, wie lange sie dauert und wann sie aufgefrischt werden muss.
Das Wichtigste in Kürze
  • Pflicht: Ja. Grundlage sind § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, § 22 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 und die ASR A2.2 (Abschnitt 7.3) – unabhängig von Branche und Betriebsgröße.
  • Anzahl: In der Regel 5 % der anwesenden Beschäftigten – und zwar zu jeder Zeit, auch in der Nachtschicht und in der Urlaubszeit. Damit das aufgeht, sollten 30 bis 50 % mehr ausgebildet werden, als rechnerisch anwesend sein müssen. Bei erhöhter Brandgefährdung oder großen Betriebsstätten mehr; auch Kleinbetriebe brauchen mindestens einen Brandschutzhelfer.
  • Inhalte: Theorie (Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall) und eine praktische Löschübung – bei uns am Brandsimulator mit Übungsfeuerlöschern.
  • Dauer: zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Theorie plus praktische Löschübung – insgesamt rund zwei Stunden.
  • Auffrischung: Die ASR A2.2 nennt für Unterweisung und Löschübung einen Abstand von zwei bis fünf Jahren; bei betrieblichen Änderungen früher.
  • Online: Die Theorie kann digital vermittelt werden, die Löschübung nur in Präsenz. Reine Online-Kurse erfüllen die Anforderungen nicht.

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter, der vom Arbeitgeber benannt und fachkundig ausgebildet wurde, um Entstehungsbrände mit Feuerlöscheinrichtungen zu bekämpfen, Alarm auszulösen und Kolleginnen und Kollegen bei der Flucht zu unterstützen. Brandschutzhelfer sind keine Feuerwehr im Kleinen: Sie greifen nur ein, solange keine Gefahr für sie selbst besteht, und übergeben an die Feuerwehr, sobald diese eintrifft.
Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Funktionen im betrieblichen Brandschutz:
  • Brandschutzbeauftragte beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes, erstellen Brandschutzordnungen und Konzepte und werden nur in bestimmten Betrieben benötigt. Ihre Ausbildung umfasst 64 Unterrichtseinheiten (DGUV Information 205-003).
  • Evakuierungshelfer organisieren die Räumung des Gebäudes (DGUV Information 205-033). Oft übernehmen Brandschutzhelfer diese Aufgabe zusätzlich.
  • Ersthelfer sind für die medizinische Erstversorgung zuständig, nicht für die Brandbekämpfung.
Brandschutzhelfer sind damit die Basis des betrieblichen Brandschutzes – und die Funktion, die in jedem Betrieb vorhanden sein muss.

Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung Pflicht?

Ja. Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Vorschriften, die ineinandergreifen:
  • § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber muss Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen zur Zahl der Beschäftigten und zu den betrieblichen Gefahren passen.
  • § 22 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen.
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Abschnitt 7.3: konkretisiert die Anzahl (5-%-Regel) und macht praktische Löschübungen zum festen Bestandteil der Unterweisung.
  • DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“: beschreibt Inhalte, Dauer und Wiederholung der Ausbildung.
Diese Pflicht gilt für jeden Betrieb mit Beschäftigten – vom Handwerksbetrieb mit drei Mitarbeitern über das Büro bis zur Produktion. Eine Untergrenze bei der Betriebsgröße gibt es nicht. Fehlen Brandschutzhelfer, kann die Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft die Ausbildung anordnen; wer einer solchen Anordnung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Vor allem aber stehen im Brandfall Haftung und Versicherungsschutz auf dem Spiel, wenn sich herausstellt, dass niemand im Betrieb für die Brandbekämpfung ausgebildet war. Einen Überblick über die weiteren gesetzlichen Pflichten finden Sie in unserem Beitrag zu den Pflichten des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Die ASR A2.2 gibt eine klare Orientierung: Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung – etwa in Büros – in der Regel ausreichend. Gemeint sind dabei, wie bei den Ersthelfern, die anwesenden Beschäftigten: Die Quote muss zu jeder Betriebszeit erfüllt sein – in der Frühschicht ebenso wie in der Nachtschicht, in der Urlaubszeit ebenso wie bei Krankheitswellen. Wer nur 5 % der Gesamtbelegschaft ausbildet, hat an vielen Tagen zu wenige Helfer im Haus. Die genaue Zahl legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei gibt es mehrere Faktoren, die die 5 % nach oben verschieben:
  • erhöhte Brandgefährdung, etwa durch brennbare Stoffe, Schweißarbeiten, Lagerbereiche oder Küchen
  • Schichtbetrieb: In jeder Schicht müssen ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sein
  • Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung
  • große oder unübersichtliche Betriebsstätten mit mehreren Gebäuden oder Etagen
  • viele anwesende Personen, Publikumsverkehr oder Personen mit eingeschränkter Mobilität
Faustformel in zwei Schritten: Erstens 5 % der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten, aufgerundet – das ist die Zahl, die zu jeder Zeit im Haus sein muss, je Schicht und je Betriebsstätte. Zweitens ein Abwesenheitspuffer von 30 bis 50 % obendrauf, denn ein Brandschutzhelfer im Urlaub, in der Fortbildung oder krank zu Hause hilft niemandem. Im Jahresschnitt fehlen rund 20 % der Beschäftigten, in der Ferienzeit deutlich mehr – und die ausgebildeten Helfer fehlen genauso oft wie alle anderen. Ein Rechenbeispiel:
  • 10 gleichzeitig anwesende Beschäftigte: rechnerisch 0,5 – einer muss immer anwesend sein, sinnvoll sind zwei ausgebildete Helfer
  • 20 Beschäftigte: rechnerisch 1 – einer muss anwesend sein, sinnvoll sind zwei bis drei
  • 50 Beschäftigte: rechnerisch 2,5 – drei müssen anwesend sein, sinnvoll sind vier bis fünf
  • 100 Beschäftigte: rechnerisch 5 – fünf müssen anwesend sein, sinnvoll sind sieben bis acht
  • 200 Beschäftigte: rechnerisch 10 – zehn müssen anwesend sein, sinnvoll sind 13 bis 15
Bei Schichtbetrieb gilt die Rechnung für jede Schicht einzeln, bei mehreren Gebäuden oder Etagen sollten die Helfer außerdem so verteilt sein, dass in jedem Bereich einer erreichbar ist.
Auch ein Kleinbetrieb mit fünf Beschäftigten braucht mindestens einen ausgebildeten Brandschutzhelfer – sinnvoll sind zwei, damit auch bei Urlaub oder Krankheit jemand da ist. In vielen Betrieben ist es am einfachsten, gleich eine ganze Abteilung oder das gesamte Team auszubilden: Die Kosten steigen kaum, der Nutzen deutlich.
Zum Vergleich die Ersthelfer-Regel aus § 26 DGUV Vorschrift 1, die nach derselben Logik funktioniert: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer vorgeschrieben, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in allen anderen Betrieben. Viele Unternehmen bilden deshalb dieselben Personen als Ersthelfer und Brandschutzhelfer aus – das ist zulässig und organisatorisch praktisch, solange in jeder Schicht genug von ihnen anwesend sind.

Welche Inhalte hat die Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die DGUV Information 205-023 legt die Inhalte fest. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Theorie – fünf Themenblöcke:
  1. Grundzüge des Brandschutzes: Wie entsteht ein Brand, wie wird er gelöscht, häufige Brandursachen und die betriebsspezifischen Zündquellen.
  2. Betriebliche Brandschutzorganisation: Brandschutzordnung nach DIN 14096, Alarmierungswege, Brandschutzeinrichtungen im Betrieb, Flucht- und Rettungswege, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3.
  3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen: Brandklassen A, B, C, D und F, Löschmittel und ihre Eignung, Aufbau und Einsatzregeln der vorhandenen Feuerlöscher und Wandhydranten.
  4. Gefahren durch Brände: Rauch und Atemgifte wie Kohlenmonoxid, Wärmestrahlung, herumfliegende Teile, besondere Risiken wie Metall- oder Fettbrände.
  5. Verhalten im Brandfall: Alarmieren, Löschen ohne Eigengefährdung, Flucht der Kolleginnen und Kollegen sicherstellen, brennende Personen löschen, besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C.
Praxis – die Löschübung:
Jeder Teilnehmer löscht selbst – bei uns am Brandsimulator mit Übungsfeuerlöschern, realitätsnah und ohne Gefahr für Mensch und Gebäude. Geübt werden die Handhabung und Auslösung der Feuerlöscher, die richtige Löschtaktik (Abstand, Windrichtung, Löschrichtung) und vor allem das Erkennen der eigenen Grenzen: Wann ist ein Entstehungsbrand noch löschbar, wann heißt es Rückzug? Dazu kommen betriebsspezifische Besonderheiten, etwa elektrische Anlagen oder Akkubrände – mehr dazu in unseren Beiträgen zur sicheren Lagerung von E‒Bike‒Akkus und zum Löschen von Handys.

Wie lange dauert die Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die DGUV Information 205-023 nennt als Mindestumfang zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für die Theorie sowie fünf bis zehn Minuten Praxiszeit je Teilnehmer, plus Zeit für betriebsspezifische Themen. Genau daran orientiert sich unsere Ausbildung: zwei Unterrichtseinheiten Theorie und im Anschluss die praktische Löschübung am Brandsimulator, bei der jeder Teilnehmer mit dem Übungsfeuerlöscher selbst löscht – insgesamt rund zwei Stunden. Die Ausbildung passt also in einen Vormittag oder Nachmittag, ohne den Betrieb einen ganzen Tag lahmzulegen.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung wiederholt werden?

Ein festes Ablaufdatum gibt es nicht – den Abstand legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Die ASR A2.2 (Abschnitt 7.3) gibt dafür die Orientierung: Bei normaler Brandgefährdung hat es sich bewährt, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von zwei bis fünf Jahren zu wiederholen. Die ältere DGUV Information 205-023 (Stand 2019) nennt drei bis fünf Jahre; deshalb steht auf vielen Schulungsseiten noch diese Spanne. Maßgeblich ist die ASR A2.2 als Technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung. Sinnvoll ist ein fester Turnus – viele Betriebe wählen drei Jahre – und eine frühere Wiederholung, wenn sich im Betrieb etwas Wesentliches ändert: neue Arbeitsverfahren mit anderen Brandgefahren, andere Löschmittel oder der Wechsel eines Brandschutzhelfers in einen neuen Arbeitsbereich.
Nicht verwechseln: Unabhängig von der Brandschutzhelfer-Ausbildung müssen alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich zum Brandschutz unterwiesen werden (ASR A2.2, Abschnitt 7.2). Die Unterweisung ersetzt die Ausbildung nicht – und umgekehrt.

Kann die Brandschutzhelfer-Ausbildung online stattfinden?

Teilweise. Der Theorieteil lässt sich als Online-Schulung vermitteln. Die praktische Löschübung ist nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 aber fester Bestandteil der Ausbildung – und die findet nur in Präsenz statt, bei uns am Brandsimulator mit Übungsfeuerlöschern. Ein reines Online-Zertifikat macht niemanden zum Brandschutzhelfer. Wer schon einmal einen Feuerlöscher in der Hand hatte und gespürt hat, wie schnell sechs Kilogramm Löschmittel verbraucht sind, weiß, warum.

Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die Kosten hängen von der Teilnehmerzahl, dem Ort der Schulung und dem Umfang der Praxisübung ab. Grundsätzlich gibt es zwei Wege:
  • Offene Kurse bei Bildungsträgern: Abrechnung pro Teilnehmer, sinnvoll für ein bis zwei Personen.
  • Inhouse-Schulung im eigenen Betrieb: ein Pauschalpreis für die Gruppe. Schon ab einer kleinen Gruppe meist die günstigere Variante – und die bessere, weil die Ausbildung an Ihren Feuerlöschern, Ihren Fluchtwegen und Ihren Brandgefahren stattfindet.
Die Ausbildung ist im Übrigen keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Teil der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten – und damit eine Betriebsausgabe wie die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher.

Brandschutzhelfer-Ausbildung in Hannover und der Region: So läuft sie bei Alliance Security ab

Alliance Security bildet Brandschutzhelfer direkt bei Ihnen im Betrieb aus – in Hannover, Wunstorf und der gesamten Region Hannover. Der Ablauf:
  1. Kurze Abstimmung vorab: Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb? Welche Brandgefahren gibt es bei Ihnen? Welche Feuerlöscher sind vorhanden? Auf dieser Basis passen wir die Schulung an Ihre Branche an – ob Büro, Handel, Produktion oder Pflege.
  2. Theorieteil vor Ort – zwei Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 205-023, praxisnah und ohne Folienschlacht, mit Beispielen aus über 26 Jahren Branchenerfahrung.
  3. Praktische Löschübung am Brandsimulator mit Übungsfeuerlöschern – jeder Teilnehmer löscht selbst, realitätsnah und ohne Gefahr für Mensch und Gebäude.
  4. Dokumentation: Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, Sie erhalten die Teilnehmerliste als Nachweis für Ihre Gefährdungsbeurteilung und für Berufsgenossenschaft oder Behörde.
Ausbilder ist Sascha Hautau, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter – und damit nach DGUV Information 205-023 für die Ausbildung von Brandschutzhelfern qualifiziert. Auf Wunsch verbinden wir die Ausbildung mit einer Brandschutzbegehung oder der jährlichen Brandschutzunterweisung Ihres Teams. Alle Leistungen rund um den Brandschutz in Hannover finden Sie auf unserer Leistungsseite.
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