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Sicherheitsdienst in Hannover: Objektschutz, Empfangsdienst und Brandwache

Alliance Security schützt Gebäude, Betriebsgelände und Verwaltungsobjekte in Hannover und der Region sowie in ganz Niedersachsen, bei größeren Aufträgen auch deutschlandweit. Im Mittelpunkt stehen der klassische Objektschutz und der Empfangs- und Pfortendienst; dazu kommen Kontrollgänge, Brandwachen und weitere Bewachungsleistungen. Unsere Sicherheitskräfte sind nach § 34a Gewerbeordnung qualifiziert und vor ihrem ersten Einsatz im Bewacherregister angemeldet. Geführt wird das Unternehmen von Sascha Hautau: seit 2000 in der Sicherheitsbranche, Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit und Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Sachkundeprüfung bei der IHK Hannover.

Auf einen Blick

Ein Ansprechpartner für Objektschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz.

Schwerpunkt

Klassischer Objektschutz sowie Empfangs- und Pfortendienst mit Zugangskontrolle.

Außerdem

Kontrollgänge im Objekt, Brandwache und weitere Bewachungsleistungen.

Einsatzgebiet

Hannover und Region, ganz Niedersachsen, bei größeren Aufträgen deutschlandweit.

Qualifikation

Erlaubnis nach § 34a GewO, Unterrichtung oder Sachkundeprüfung bei der IHK, Anmeldung im Bewacherregister.

Objektschutz in Hannover: Was gehört dazu?

Objektschutz heißt: Eine Sicherheitskraft schützt ein bestimmtes Objekt vor Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und unbefugtem Zutritt – und erkennt Störungen, bevor ein Schaden entsteht. Bei Alliance Security gehören dazu:

Stationärer Objektschutz

Eine Sicherheitskraft ist zu festen Zeiten vor Ort – tagsüber, nachts oder am Wochenende. Sie arbeitet nach einer mit Ihnen abgestimmten Dienstanweisung, kontrolliert Zufahrten und Zugänge, reagiert auf Störungen im Objekt und informiert nach festgelegtem Meldeweg Ihre Ansprechpartner, die Polizei oder die Feuerwehr.

Kontrollgänge im Objekt

Bei Rundgängen innen und außen prüft die Sicherheitskraft Türen, Fenster und Tore, Beleuchtung und auffällige Technik. Dabei achtet sie auch auf den Brandschutz: freie Flucht- und Rettungswege, zugängliche Feuerlöscher und Brandschutztüren, die nicht verkeilt oder unzulässig offengehalten werden. Jeder Dienst wird im Wachbuch und in einem separaten Stundennachweis dokumentiert; Auffälligkeiten melden wir zeitnah an Sie.
Überwachungskamera in einer Eingangshalle – Objektschutz in Hannover

Empfangs- und Pfortendienst in Hannover

Am Empfang ist die Sicherheitskraft die erste Ansprechperson für Besucher, Lieferanten und Fremdfirmen: Sie meldet Besucher an, gibt Besucherausweise und Schlüssel aus, dokumentiert Zu- und Abgänge und kontrolliert, wer das Gebäude betreten darf. Sobald Zutritte kontrolliert werden, ist der Empfangsdienst in der Regel Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung – dafür braucht der Dienstleister eine Erlaubnis nach § 34a GewO und das Personal mindestens die IHK-Unterrichtung.
Sicherheitskraft mit der Aufschrift SECURITY vor einer Menschenmenge

Brandwache

Betriebliche Schutzmaßnahme, abgestimmt mit Ihnen, Ihrem Versicherer und bei Bedarf den Behörden.

Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlage

Fällt Ihre Brandmeldeanlage aus oder wird sie für Wartung oder Umbau abgeschaltet, fehlen die automatische Branderkennung und – bei Anlagen, die auf die Feuerwehr aufgeschaltet sind – die automatische Alarmierung. Eine Brandwache kontrolliert dann die betroffenen Bereiche in festgelegten Abständen, achtet auf Rauch, Brandgeruch und verdächtige Erwärmung, alarmiert im Brandfall sofort die Feuerwehr und weist sie ein.

Brandwache bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten

Bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen oder Löten überwacht ein Brandposten den Bereich während der Arbeiten und eine Brandwache danach – so lange, wie es der Erlaubnisschein festlegt. Die Brandwache kontrolliert die Arbeitsstelle und die angrenzenden Bereiche auf Brandgeruch, Glimmstellen, Glutnester und verdächtige Erwärmung, bekämpft Entstehungsbrände mit Feuerlöschern, alarmiert die Feuerwehr und weist sie ein.
Auch nach einem Brand, wenn die Feuerwehr ihren Einsatz beendet hat, kann eine Brandwache die Brandstelle weiter überwachen.

Brandwache ist nicht Brandsicherheitswache

Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, bei denen viele Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, ist eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben. Wer sie stellt, regelt das Landesrecht; in Niedersachsen stellt sie die gemeindliche Feuerwehr oder eine Werkfeuerwehr (§ 26 Niedersächsisches Brandschutzgesetz, § 41 Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung). Eine Brandsicherheitswache bieten wir nicht an – die Brandwache, wie wir sie anbieten, ist eine betriebliche Schutzmaßnahme.

Weitere Leistungen

Neben Objektschutz und Empfangsdienst übernehmen wir auf Anfrage – teils mit Partnerunternehmen, die ebenfalls eine Erlaubnis nach § 34a GewO haben:
  • Revier- und Streifendienst: Kontrollfahrten zu mehreren Objekten zu wechselnden Zeiten,
  • Alarmverfolgung: Bei einem Alarm fährt eine Sicherheitskraft zum Objekt, prüft die Lage und informiert Sie und bei Bedarf Polizei oder Feuerwehr,
  • Baustellenbewachung: Schutz von Material, Maschinen und Zugängen außerhalb der Arbeitszeit,
  • Schließdienst: Öffnen und Verschließen von Gebäuden zu festen Zeiten,
  • Veranstaltungsdienst: Einlass- und Zugangskontrolle bei Firmenveranstaltungen.

Welche Qualifikation haben unsere Sicherheitskräfte?

Gewerbliche Bewachung ist in Deutschland erlaubnispflichtig (§ 34a GewO). Jede Sicherheitskraft von Alliance Security hat mindestens eine dieser Qualifikationen:
  • abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK),
  • abgeschlossene Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK),
  • bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO,
  • Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK (mindestens 40 Stunden).
Für bestimmte Tätigkeiten schreibt das Gesetz die Sachkundeprüfung vor, etwa für Kontrollgänge in Bereichen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren oder Bahnhöfen. Jede Sicherheitskraft wird vor dem ersten Einsatz im Bewacherregister angemeldet; die Behörde prüft dabei ihre Zuverlässigkeit. Im Dienst trägt sie einen Dienstausweis, bei bestimmten Tätigkeiten zusätzlich ein Namens- oder Kennnummernschild. Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nach § 14 Bewachungsverordnung besteht. Je nach Einsatz kommen Schulungen in Erster Hilfe, Brandschutz und Deeskalation hinzu.
Sascha Hautau ist Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit. Er nimmt seit 2011 als ehrenamtlicher Prüfer der IHK Hannover die Sachkundeprüfung ab, seit 2021 als Vorsitzender des Prüfungsausschusses, und prüft in den Abschlussprüfungen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Er weiß also genau, was Sicherheitskräfte können müssen.

Was darf ein privater Sicherheitsdienst?

Private Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Befugnisse wie die Polizei. Sie handeln mit dem Hausrecht, das Sie als Auftraggeber übertragen – zum Beispiel Zutritt verweigern oder ein Hausverbot aussprechen – und mit den Rechten, die jedem zustehen: Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB), Notstand (§ 34 StGB), vorläufige Festnahme bei frischer Tat (§ 127 Abs. 1 StPO), Selbsthilfe (§ 229 BGB) und Besitzwehr (§§ 859, 860 BGB). Was im Einzelfall gilt, legen wir mit Ihnen in der Dienstanweisung fest.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

  1. Anfrage: Sie schildern Objekt, Zeiten und Aufgaben.
  2. Begehung vor Ort: Wir sehen uns Zugänge, Technik, Abläufe und Risiken gemeinsam mit Ihnen an.
  3. Angebot und Dienstanweisung: Aufgaben, Einsatzzeiten, Meldewege und Ansprechpartner werden schriftlich festgelegt.
  4. Einweisung: Die Sicherheitskräfte werden vor dem ersten Dienst in das Objekt eingewiesen.
  5. Einsatz: mit Dokumentation, regelmäßiger Abstimmung und Anpassung, wenn sich Abläufe oder Risiken ändern.

Häufige Fragen zum Sicherheitsdienst

Antworten auf die Fragen, die uns Unternehmen am häufigsten stellen.

Was kostet ein Sicherheitsdienst?

Das hängt vor allem von den Einsatzzeiten (Nacht, Wochenende, Feiertage), der Dauer, den Aufgaben und der nötigen Qualifikation ab; Grundlage sind die Tariflöhne im Bewachungsgewerbe. Nach der Begehung erhalten Sie ein Angebot.

Braucht ein Empfangsdienst eine Erlaubnis nach § 34a GewO?

Ja, sobald Zutritte kontrolliert werden. Reine Informationsweitergabe am Empfang ist keine Bewachung; ein Pfortendienst mit Zugangskontrolle schon – dann braucht der Dienstleister die Erlaubnis und das Personal mindestens die IHK-Unterrichtung.

Was ist der Unterschied zwischen Brandwache und Brandsicherheitswache?

Die Brandsicherheitswache ist bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr vorgeschrieben, bei denen viele Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären; wer sie stellt, regelt das Landesrecht – in Niedersachsen die gemeindliche Feuerwehr oder eine Werkfeuerwehr. Eine Brandwache ist eine betriebliche Maßnahme, etwa bei Ausfall der Brandmeldeanlage oder bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten – die übernehmen wir.

Wie kurzfristig können Sie eine Brandwache stellen?

Sprechen Sie uns an – kurzfristige Einsätze, etwa bei einem Ausfall der Brandmeldeanlage, stimmen wir nach Verfügbarkeit mit Ihnen ab.

In welchen Orten sind Sie im Einsatz?

Unser Schwerpunkt liegt in Hannover und der Region Hannover, zum Beispiel in Wunstorf, Garbsen, Langenhagen und Laatzen. Wir sind in ganz Niedersachsen im Einsatz und übernehmen größere Aufträge auch deutschlandweit.

Warum Alliance Security?

  • Erfahrung: seit 2000 in der Sicherheitsbranche, seit 2007 selbstständig.
  • Fachkunde: Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit, Prüfer der IHK Hannover für die Sachkundeprüfung und die Abschlussprüfungen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
  • Alles aus einer Hand: Wir sind zugleich externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und externer Brandschutzbeauftragter – Objektschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz greifen ineinander.
  • Regional verwurzelt: Büro und Schulungsräume in Wunstorf, kurze Wege in Hannover und der Region. Wir sind in ganz Niedersachsen im Einsatz, bei größeren Aufträgen auch deutschlandweit.
Rechtsgrundlagen: § 34a Gewerbeordnung · Bewachungsverordnung (BewachV), §§ 14, 16, 18 · § 26 Niedersächsisches Brandschutzgesetz · § 41 Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung · DGUV FBFHB-008 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten (12/2025) · VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten · §§ 32, 34 StGB, § 127 StPO, §§ 229, 859, 860 BGB

Ihr Ansprechpartner: Sascha Hautau

Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah und vereinbaren einen Termin für die Begehung.
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